Stand 2025: Initiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung»
Wichtiger Schritt für die politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen
Der Nationalrat hat mit 109 zu 68 Stimmen bei 16 Enthaltungen entschieden, dass alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer – auch Menschen mit geistiger Beeinträchtigung – die gleichen politischen Rechte und Pflichten erhalten sollen.
Auch der Bundesrat unterstützt die Motion. Justizminister Beat Jans betonte, wie wichtig das Wahl- und Stimmrecht für Menschen mit Behinderungen ist: „Die Annahme der Motion würde einen gesellschaftlichen Fortschritt für die Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bedeuten.“
Als Nächstes wird die Motion im Ständerat behandelt. Falls auch dieser zustimmt, wird der Bundesrat die nötige Änderung der Bundesverfassung ausarbeiten. Über die endgültige Verfassungsänderung entscheiden danach Volk und Stände an der Urne.
Stand 2022: Initiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung»
Am Freitag 9. Dezember 2022 hat ein Komitee unter Leitung des Initianten Lukas Paul Spichiger und der GLP-Kantonsrätin Simone Rusterholz die Initiative «Politische Rechte für Menschen mit geistiger Behinderung» lanciert. Die Initiative verlangt, dass im Kanton Solothurn auch Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft stehen, stimmen und wählen dürfen. Auch insieme Solothurn ist im Initiativkomitee vertreten.
Die UNO-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Schweiz seit 2014 dazu, Menschen mit Behinderungen gegen Diskriminierungen zu schützen und sie auch am politischen Leben teilhaben zu lassen. Aktuell stehen im Kanton Solothurn 206 von 182’218 Stimmberechtigten (0.1%) unter einer umfassenden Beistandschaft. Jährlich werden zudem ca. 60 Verträge von urteilsunfähig gewordenen Personen, die sich durch eine andere Person vertreten lassen, genehmigt. Diese beiden Personenkategorien sind vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen.
Im Kanton Genf wie auch in unseren Nachbarstaaten Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien können geistig Behinderte abstimmen und wählen. Diesem Beispiel soll nach Ansicht der Initiant:innen auch der Kanton Solothurn folgen. Entsprechende Bestrebungen laufen auch in anderen Kantonen (BS, TG, VD, NE, VS, BE). Auch Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen sollen selber ihre Meinung äussern dürfen und gehört werden. Es gibt keinen Grund zu warten, bis der Bund in dieser Sache tätig wird.
Das Initiativkomitee ist breit aufgestellt. Es setzt sich zusammen aus Behindertenorganisationen wie insieme Solothurn (vertreten durch die Co. Präsidentin Eva-Maria Fischli-Hof) und Pro Infirmis wie auch aus Vertreter:innen des Nationalrates und des Kantonsrates, aus Gemeindepräsident:innen und engagierten Privatpersonen